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Trauma & Traumaablösung 5.

By Sonntag, der 17. November 2019April 1st, 2020Nachrichten

Für das Verständnis der nun erfolgenden Darstellung des von mir entdeckten Verfahrens der Traumaablösung (Trauma Abscission & Removal nach Otmar Jenner, kurz: TAR) bedarf es eigentlich keiner weiteren Vorbildung. Doch ist medizinisches Vorwissen ebenso hilfreich wie Kenntnisse in der Psychologie nützlich sind. Da das Verfahren manuelle Aspekte hat, ist es für Therapeuten/innen (abgekürzt: T) nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen es (nach meinem Kenntnisstand) im Sinne tiefenpsychologisch fundierter Exploration und Intervention anwenden. Exploration und Intervention geschieht bei der Traumaablösung (TAR) durch Auflegen der Hände mit den Handflächen an zwei Stellen des Körpers von Klienten/innen (abgekürzt: K).

Die Traumaablösung (TAR) wird von T im Sitzen oder Stehen praktiziert. K liegt auf dem Rücken, wahrscheinlich auf einer Behandlungsliege, doch ausgestreckt auf dem Boden wäre auch möglich (doch die weitere Beschreibung hier bezieht sich auf eine Position von K auf einer Behandlungsliege).

K liegt also, T sitzt oder steht an einer Seite daneben. T legt bei K nun folgendermaßen die Hände auf: eine Hand am unteren Ende des Brustbeins auf den Brustkorb von K, also auf das Herzchakra, die andere Hand auf den Solarplexus am Bauch von K.

Ob T auf Ks linker oder rechter Körperseite sitzt, dementsprechend Ts rechte Hand oder linke auf Ks Herzchakra liegt und die rechte oder linke auf Ks Solarplexus, ist weniger wichtig als die eigentliche Positionierung der jeweiligen Hand am Körper. Die Hand nämlich, die am Herzchakra aufgelegt wird, wird so positioniert, dass die Fingerspitzen direkt nach oben, also in Richtung des Kopfes von K weisen. Und im Gegensatz dazu wird die Hand am Solarplexus so aufgelegt, dass die Fingerspitzen zu einer Körperseite weisen, nicht aber in Richtung der Füße von K (dies ist wichtig – warum genau werde ich später ausführlich erklären).

Mit dieser Berührung an den genannten zwei Stellen bei K kann T den Charakterpanzer von K nun direkt und gut erreichen. Exploration und Intervention einer von K erlebten Traumatisierung sind jetzt möglich. Glückt dies, so ist der daraus resultierende Effekt als Release (Erleichterung, Befreiung, Loswerden einer Last)  beschreibbar.

Wilhelm Reich zufolge entwickelt sich die charakterliche Panzerung eines Menschen durch schmerzhafte Erfahrungen in der Kindheit und daraus resultierenden Widerstand und eine Einschränkung in seiner Fähigkeit zur Hingabe. Kein Wunder: Hingabe im Sinne von Öffnung ist mit dem Risiko weiterer Verletzung verbunden. Das wussten schon die Ritter, als sie eingepfercht in ihre Metallpanzer durchs Mittelalter krauchten. Das Ablegen des Panzers ist demnach eine Befreiung. Doch zur falschen Zeit und am falschen Ort womöglich eine Verderben bringende.

Auch für das Ablegen von charakterlichen Panzerungen braucht es geeignete Vorraussetzungen. Erstens die Erkenntnis, dass diese Panzerung hinderlich geworden ist, also nicht weiter sinnvoll ist und ihr Gewicht damit untragbar wird. Zweitens die Zuversicht, dass ein Ablegen des Panzers nicht mit einer besonderen zusätzlichen Gefährdung verbunden ist.

Punkt zwei betrifft bereits die Behandlung selbst. Nicht zuletzt durch das Aufkommen der Frage: Wie vertrauenswürdig ist für mich als K die Person, in deren Hände ich mich gerade begeben habe, also T?

Die Klärung dieser Frage ist von zentraler Wichtigkeit. Der Erfolg einer Sitzung für K hängt nicht zuletzt von der Vertrauenswürdigkeit von T ab.

Daher muss an dieser Stelle an die sogenannte Abstinenzregel von Therapeuten/innen (T) erinnert werden und die von der Psychoanalyse geforderte „gleichschwebende Aufmerksamkeit“ gegenüber Klienten/innen (K). Was das im Sinne des Heilpraktikergesetzes und juristischen Richtlinien für das Verhalten von Psychologen, Ärzten und anderen Akteuren in Heilberufen genau bedeutet, ist auch im Internet vielfach nachzulesen. Auf das Phänomen der Übertragung und vor allem Gegenübertragung möchte ich hier nicht eingehen, weil die beschriebene Traumaablösung (TAR) zwar ein Vor- und Nachgespräch beinhaltet, jedoch keine Gesprächssituation im Sinne einer Analyse. Doch kurz und deutlich gesagt: T sollte K geschlechtsneutral begegnen. Ein wie auch immer geartetes emotionales Eigeninteresse von T gegenüber K  verbietet sich. Das gilt besonders für männliche T gegenüber weiblichen K. Übergriffigkeit jeglicher Art seitens T gegenüber K ist ein Straftatbestand. Das ist an dieser Stelle gar nicht deutlich genug zu betonen.

Nur wenn T in dieser Angelegenheit vollkommen klar ist, kann dieser besonders geschützte Therapieraum eröffnet werden, der das Ablegen des charakterlichen Panzers ohne zusätzliche Gefährdung ermöglicht. Ich gehe daher für die weitere Darstellung davon aus, dass dieser Aspekt nun geklärt ist und somit ein Schutzraum besteht.

Mehr in weiteren Beiträgen …
Bleiben Sie weiter dran!

Ihr – Otmar Jenner

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